
DICHTHEITSPRüFUNG
Gemäß §45 der Landesbauordnung in Nordrhein-Westfalen (BauO NW) sind "Abwasseranlagen so anzuordnen, herzustellen und instand zu halten, dass sie betriebssicher sind und Gefahren oder unzumutbare Belästigungen nicht entstehen können." Die Dichtheit der Abwasseranlagen ist vom Eigentümer zu besorgen und nachzuweisen.

Weiterhin sind Abwasseranlagen gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN-Normen, insbesondere die DIN 1986 - Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke) herzustellen. Sie müssen zum Reinigen eingerichtet sein, sodass keine Gefährdung für Grundwasser und Boden von ihnen ausgehen kann. Aus diesem Grunde sollte bei Neubauten auf die Verlegung von unzugänglichen und schwer kontrollierbaren Grundleitungen unter der Grundplatte verzichtet werden.
Quelle: Broschüre des Landes Nordrhein-Westfalen "Hausanschluss dicht?" S.3
Bitte sehen Sie sich den Bericht aus der Sendung "Lokalzeit" des WDR an.
ZERTIFIZIERUNGEN



