
SCHULUNG
Ein Sachkundiger darf unter anderem die nach DIN 1999-100 Pkt. 14.3 erforderliche monatliche Eigenkontrolle durchführen. Als „sachkundig“ werden Personen des Betreibers oder Aussenstehende angesehen, die aufgrund ihrer Kenntnisse und praktischer Erfahrungen sicherstellen, dass sie Prüfungen im jeweiligen Sachgebiet sachgerecht durchführen können (DIN 1999-100/DIN 4040-100). Die Ausbildung zum Sachkundigen erfolgt als Inhouse-Schulung direkt beim Kunden.
ZERTIFIZIERUNGEN



