
GENERALINSPEKTION nach DIN 1999-100/DIN 4040-100
Diese muß sowohl vor Inbetriebnahme einer Abscheideranlage als auch danach, und zwar in regelmäßigen Abständen von maximal fünf Jahren, von fachkundigem Personal durchgeführt werden.
Eine Generalinspektion ist ebenfalls nach der Komplettentleerung und Reinigung einer Abscheideranlage nötig.

Die Generalinspektion beinhaltet u.a. eine Dichtheitsprüfung mit Wasser bis Unterkante Schachtabdeckung. Dies gilt für Neu- und Altanlagen! Der Umfang der durchzuführenden Arbeiten richtet sich nach der normativen Vorgabe.
ZERTIFIZIERUNGEN



